AGB
- 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der One Hour Left GmbH (nachfolgend „Betreiber“) und ihren Kunden über die Buchung und Teilnahme an Freizeit-, Unterhaltungs- und Erlebnisangeboten.
(2) Die AGB gelten insbesondere für:
- Escape-Room-Erlebnisse,
- Horror- und Spezialerlebnisse,
- Virtual-Reality-Angebote,
- Outdoor-Missionen und Stadtrallyes,
- Firmenevents und Teambuilding-Veranstaltungen,
- Kindergeburtstage,
- Gutscheine,
- sowie sonstige vom Betreiber angebotene Freizeit- und Erlebnisleistungen.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Mit der Buchung einer Leistung, dem Erwerb eines Gutscheins oder der Teilnahme an einer Veranstaltung erkennt der Kunde diese AGB in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung an.
(5) Vertragspartner des Kunden ist die im jeweiligen Buchungsprozess, auf der Buchungsbestätigung oder auf dem Gutschein angegebene Gesellschaft.
(6) Gesetzliche Verbraucherschutzrechte bleiben von diesen AGB unberührt.
- 2 Vertragsschluss und Buchung
(1) Die Buchung von Leistungen des Betreibers kann online über das Buchungssystem, telefonisch, per E-Mail oder vor Ort erfolgen.
(2) Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in sozialen Medien, Flyern oder sonstigen Werbemitteln stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung.
(3) Mit Abschluss des Buchungsvorgangs, der telefonischen Reservierung, der Buchung per E-Mail oder der Vereinbarung vor Ort gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(4) Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Betreibers, die automatisierte Bestätigung des Buchungssystems oder durch die Durchführung der Leistung zustande.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Buchung angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Änderungen relevanter Daten sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
(6) Der Betreiber behält sich vor, Buchungen aus sachlichem Grund abzulehnen oder zu stornieren. Dies gilt insbesondere bei:
a) offensichtlichen Preis- oder Eingabefehlern,
b) technischen Störungen,
c) Doppelbuchungen,
d) Sicherheitsbedenken,
e) unzutreffenden Kundenangaben,
f) Fällen höherer Gewalt.
(7) Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Rechen-, Übertragungs- oder technische Fehler begründen keinen Anspruch auf Durchführung der Leistung zu fehlerhaften Bedingungen.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Fehler unverzüglich mitzuteilen.
(9) Reservierungen, für die keine Vorauszahlung vereinbart wurde, bleiben bis zum gebuchten Termin verbindlich und unterliegen den Regelungen dieser AGB zu Umbuchung, Stornierung und Nichterscheinen.
- 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise. Alle Preisangaben verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
(2) Die Zahlung kann je nach Angebot und Buchungsart insbesondere per PayPal, Kreditkarte, EC-/Debitkarte, Barzahlung, Gutschein oder auf Rechnung erfolgen.
(3) Der Betreiber ist berechtigt, für einzelne Leistungen oder Veranstaltungen eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen.
(4) Sofern keine Vorauszahlung vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag spätestens vor Beginn der gebuchten Leistung zu entrichten.
(5) Gutscheine können im Rahmen ihrer jeweiligen Bedingungen als Zahlungsmittel verwendet werden. Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Restguthaben ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(6) Bei Buchungen auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
(7) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Betreiber ist berechtigt, offene Forderungen geltend zu machen.
(8) Der Betreiber behält sich vor, bei offenen Forderungen zukünftige Buchungen abzulehnen oder nur gegen Vorauszahlung anzunehmen.
(9) Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Betreiber aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
- 4 Gutscheine
(1) Gutscheine können über die Website, vor Ort oder über sonstige vom Betreiber angebotene Vertriebswege erworben werden.
(2) Gutscheine können für Leistungen des Betreibers entsprechend ihres jeweiligen Wertes oder ihrer Zweckbestimmung eingelöst werden.
(3) Sofern auf dem Gutschein nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.
(4) Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder eines verbleibenden Restguthabens ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
(5) Reicht das vorhandene Gutschein-Guthaben für die gewünschte Leistung nicht aus, kann die Differenz durch eine der angebotenen Zahlungsarten beglichen werden.
(6) Ein verbleibendes Restguthaben bleibt bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist erhalten und kann für zukünftige Buchungen verwendet werden.
(7) Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(8) Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder unbefugte Verwendung von Gutscheinen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(9) Eine gewerbliche Weiterveräußerung von Gutscheinen bedarf der vorherigen Zustimmung des Betreibers.
(10) Im Falle einer Stornierung einer mit Gutschein bezahlten Buchung erfolgt eine etwaige Rückerstattung grundsätzlich in Form einer Gutschrift oder Wiederfreischaltung des ursprünglich verwendeten Gutscheins.
- 5 Umbuchungen
(1) Der Kunde kann eine gebuchte Leistung vorbehaltlich verfügbarer Kapazitäten auf einen anderen Termin umbuchen.
(2) Umbuchungswünsche müssen telefonisch, per E-Mail oder in Textform beim Betreiber eingehen.
(3) Umbuchungen bis spätestens 48 Stunden vor dem gebuchten Termin sind kostenfrei möglich.
(4) Bei Umbuchungen weniger als 48 Stunden vor dem gebuchten Termin wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.
(5) Der Betreiber kann nach eigenem Ermessen auf die Erhebung der Umbuchungsgebühr verzichten oder eine Umbuchung aus Kulanz ermöglichen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(6) Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle einer Umbuchung auf den neuen Termin angerechnet.
(7) Ist der Preis der neu gewählten Leistung höher als der ursprünglich gebuchte Termin oder die ursprünglich gebuchte Leistung, ist die Differenz vom Kunden nachzuzahlen.
(8) Ist der Preis der neu gewählten Leistung niedriger als die ursprünglich gebuchte Leistung, besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Differenz. Der Betreiber kann die Differenz nach eigenem Ermessen als Guthaben für zukünftige Buchungen gewähren.
(9) Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht, sofern keine geeigneten Ersatztermine verfügbar sind.
(10) Für Firmenevents, Gruppenveranstaltungen, Exklusivbuchungen, Veranstaltungen mit Catering oder sonstige individuell vereinbarte Leistungen können abweichende Umbuchungsbedingungen gelten. Diese ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder § 16 dieser AGB.
(11) Die Regelungen zur Stornierung gemäß § 6 bleiben unberührt.
- 6 Stornierung und Nichterscheinen
(1) Der Kunde kann eine Buchung bis spätestens 48 Stunden vor dem gebuchten Termin kostenfrei stornieren.
(2) Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Betreiber.
(3) Stornierungen können telefonisch, per E-Mail oder in Textform erfolgen.
(4) Bei Stornierungen weniger als 48 Stunden vor dem gebuchten Termin wird der vollständige Buchungswert fällig. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistung bereits bezahlt wurde oder nicht.
(5) Erscheint der Kunde oder die gebuchte Gruppe nicht zum vereinbarten Termin („No-Show“), ohne die Buchung fristgerecht storniert zu haben, bleibt der vollständige Buchungswert geschuldet.
(6) Verspätungen des Kunden berechtigen nicht zur Reduzierung des Buchungspreises. Der Betreiber ist berechtigt, die verfügbare Spiel- oder Veranstaltungszeit entsprechend zu verkürzen, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.
(7) Kann die gebuchte Leistung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzleistung.
(8) Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle einer nicht fristgerechten Stornierung nicht zurückerstattet und mit den geschuldeten Stornokosten verrechnet.
(9) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(10) Für Firmenevents, Gruppenveranstaltungen, Exklusivbuchungen, Veranstaltungen mit Catering oder sonstige individuell vereinbarte Leistungen können abweichende Stornierungsbedingungen gelten. Diese ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder § 16 dieser AGB.
- 7 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Die Teilnahme an den Leistungen des Betreibers erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden.
(2) Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Personals jederzeit Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für Sicherheitsanweisungen, Notfälle und Hinweise zum ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung.
(3) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die:
a) unter erheblichem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen,
b) durch ihr Verhalten die Sicherheit anderer Teilnehmer oder Mitarbeiter gefährden,
c) den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung erheblich stören,
d) den Anweisungen des Personals wiederholt nicht Folge leisten.
(4) Der Betreiber ist berechtigt, Teilnehmer bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 3 ganz oder teilweise von der Teilnahme auszuschließen oder die Veranstaltung abzubrechen.
(5) Im Falle eines berechtigten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Ersatzleistung oder Schadensersatz.
(6) Teilnehmer sind verpflichtet, dem Betreiber vor Beginn der Veranstaltung auf Nachfrage solche gesundheitlichen Einschränkungen mitzuteilen, die die sichere Teilnahme beeinträchtigen könnten.
(7) Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Epilepsie, schweren Angststörungen, Klaustrophobie, Schwangerschaft oder vergleichbaren Beeinträchtigungen, sollten vor einer Teilnahme prüfen, ob die gebuchte Leistung für sie geeignet ist.
(8) Der Betreiber behält sich vor, für einzelne Angebote besondere Teilnahmevoraussetzungen festzulegen. Diese werden auf der Website, im Buchungsprozess oder vor Ort bekanntgegeben.
(9) Teilnehmer haben die bereitgestellten Einrichtungen, Rätsel, Ausstattungen, technischen Geräte sowie sonstige Gegenstände sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln.
(10) Das vorsätzliche Umgehen von Spielmechaniken, die mutwillige Beschädigung von Einrichtungen oder sicherheitswidriges Verhalten sind untersagt und können zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.
- 8 Minderjährige Teilnehmer
(1) Für die Teilnahme Minderjähriger gelten die jeweils für das gebuchte Angebot festgelegten Altersvorgaben. Diese können auf der Website, im Buchungsprozess, in der Buchungsbestätigung oder vor Ort bekanntgegeben werden.
(2) Minderjährige dürfen nur teilnehmen, wenn die für das jeweilige Angebot geltenden Alters- und Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
(3) Nimmt ein Teilnehmer unter 16 Jahren ohne Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson an einer Veranstaltung teil, ist vor Beginn der Veranstaltung eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen. Der Betreiber ist berechtigt, die Teilnahme bei fehlender Einverständniserklärung zu verweigern.
(4) Der Betreiber übernimmt keine allgemeine Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer. Die Aufsichtspflicht verbleibt bei den Erziehungsberechtigten oder den von diesen beauftragten Aufsichtspersonen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Begleitpersonen und Aufsichtspersonen sind verpflichtet, auf die Einhaltung der Sicherheits- und Verhaltensregeln durch die minderjährigen Teilnehmer hinzuwirken.
(6) Bei Kindergeburtstagen, Schulveranstaltungen, Vereinsausflügen oder vergleichbaren Gruppenveranstaltungen ist mindestens eine geeignete Aufsichtsperson verantwortlich. Die Verantwortung für Aufsicht, Betreuung und Verhalten der minderjährigen Teilnehmer verbleibt bei der jeweiligen Aufsichtsperson.
(7) Der Betreiber ist berechtigt, minderjährigen Teilnehmern die Teilnahme zu verweigern oder die Veranstaltung abzubrechen, wenn die erforderlichen Altersvoraussetzungen, Einverständniserklärungen oder Aufsichtspflichten nicht erfüllt sind.
(8) Im Falle eines berechtigten Ausschlusses nach Absatz 7 besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.
(9) Weitergehende gesetzliche Schutzvorschriften für Minderjährige bleiben unberührt.
(10) Für einzelne Angebote können besondere Altersvorgaben gelten. Unterschreitet ein minderjähriger Teilnehmer das für ein Angebot vorgesehene Mindestalter, ist die ausdrückliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Zustimmung begründet keinen Anspruch auf Teilnahme. Über die Zulassung von Ausnahmen entscheidet der Betreiber nach eigenem Ermessen. Der Betreiber ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis der Zustimmung zu verlangen und die Teilnahme im Einzelfall abzulehnen.
- 9 Sicherheitsbestimmungen und Verhalten
(1) Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Personals jederzeit Folge zu leisten und die geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln einzuhalten.
(2) Die Einrichtungen, Rätsel, Ausstattungen, technischen Geräte sowie sonstige Gegenstände sind pfleglich und ausschließlich entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung zu behandeln.
(3) Gewaltanwendung, mutwillige Beschädigungen, das gewaltsame Öffnen von Türen, Behältnissen oder Einrichtungen sowie sonstige Handlungen, die zu Schäden führen können, sind untersagt.
(4) Das Besteigen von Dekorationen, Kulissen, Möbeln oder sonstigen nicht ausdrücklich hierfür vorgesehenen Einrichtungen ist untersagt.
(5) Das Mitführen oder Verwenden von Waffen, gefährlichen Gegenständen, Feuer, Pyrotechnik oder sonstigen gefährdenden Gegenständen ist untersagt.
(6) Das eigenmächtige Betreten von Mitarbeiterbereichen, Technikräumen, Notausgängen oder sonstigen nicht für Teilnehmer bestimmten Bereichen ist untersagt.
(7) Den Teilnehmern ist bekannt, dass einzelne Angebote Dunkelheit, Lichteffekte, Nebel, Geräusche, Schreckelemente, körperliche Aktivitäten oder andere besondere Einflüsse enthalten können. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
(8) Notausgänge, Notrufeinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen und Brandschutzeinrichtungen dürfen ausschließlich im tatsächlichen Notfall verwendet werden.
(9) Teilnehmer haben erkennbare Schäden, Sicherheitsmängel oder Störungen unverzüglich dem Personal mitzuteilen.
(10) Der Betreiber ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstößen gegen die Sicherheits- und Verhaltensregeln von der weiteren Teilnahme auszuschließen oder die Veranstaltung abzubrechen.
(11) Im Falle eines berechtigten Ausschlusses oder Abbruchs gemäß Absatz 10 besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Ersatzleistung oder Schadensersatz.
- 10 Hausrecht
(1) Dem Betreiber sowie dessen Mitarbeitern steht während sämtlicher Veranstaltungen und Aufenthalte in den Betriebsräumen das Hausrecht zu.
(2) Der Betreiber ist berechtigt, Teilnehmer ganz oder teilweise von der Teilnahme auszuschließen, den Zutritt zu verweigern oder eine Veranstaltung abzubrechen, sofern hierfür ein sachlicher Grund vorliegt.
(3) Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei:
a) Verstößen gegen diese AGB,
b) Missachtung von Anweisungen des Personals,
c) Gefährdung der eigenen Sicherheit oder der Sicherheit anderer Personen,
d) erheblicher Störung des Veranstaltungsablaufs,
e) aggressivem, beleidigendem, diskriminierendem oder belästigendem Verhalten,
f) mutwilliger Beschädigung von Einrichtungen oder Inventar,
g) erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss,
h) falschen Angaben zu Alter, Identität oder Teilnahmevoraussetzungen.
(4) Der Betreiber ist berechtigt, Personen bereits vor Beginn einer Veranstaltung von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Zweifel an der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen bestehen.
(5) Im Falle eines berechtigten Ausschlusses, einer Zutrittsverweigerung oder eines Abbruchs der Veranstaltung durch den Betreiber besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Ersatzleistung oder Schadensersatz.
(6) Weitergehende Ansprüche des Betreibers, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
(7) Die Ausübung des Hausrechts erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
- 11 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
(1) Foto-, Video- und Tonaufnahmen während laufender Spiele, Veranstaltungen oder sonstiger Leistungen des Betreibers sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers zulässig.
(2) Das Fotografieren, Filmen oder Aufzeichnen von Rätseln, Lösungen, Spielabläufen, technischen Einrichtungen, Spezialeffekten oder sonstigen wesentlichen Bestandteilen der angebotenen Leistungen ist untersagt.
(3) Die Veröffentlichung, Verbreitung oder Weitergabe von Lösungen, Spielinhalten, Rätseln, Geheimnissen, Handlungsabläufen oder vergleichbaren Inhalten, die geeignet sind, das Spielerlebnis zukünftiger Teilnehmer zu beeinträchtigen, ist untersagt.
(4) Der Betreiber ist berechtigt, Teilnehmer zur Unterlassung von Aufnahmen aufzufordern und die Löschung unzulässiger Aufnahmen zu verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Nach Abschluss einer Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen in den hierfür vorgesehenen Bereichen gestattet werden, sofern keine berechtigten Interessen des Betreibers oder Dritter entgegenstehen.
(6) Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für Foto-, Video- oder Tonaufnahmen, die von Teilnehmern erstellt oder veröffentlicht werden.
(7) Gesetzliche Rechte, insbesondere urheberrechtliche, markenrechtliche und datenschutzrechtliche Ansprüche des Betreibers, bleiben unberührt.
- 12 Beschädigungen und Haftung der Teilnehmer
(1) Teilnehmer haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie vorsätzlich oder fahrlässig verursachen.
(2) Teilnehmer sind verpflichtet, mit den Räumlichkeiten, Einrichtungen, Rätseln, technischen Anlagen, Ausstattungen und sonstigen Gegenständen des Betreibers sorgfältig umzugehen.
(3) Beschädigungen, Fehlfunktionen oder sonstige Beeinträchtigungen von Einrichtungen oder Ausstattungen sind dem Personal unverzüglich mitzuteilen.
(4) Verursacht ein Teilnehmer schuldhaft einen Schaden, ist der Betreiber berechtigt, die Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung, Reinigung oder sonstige erforderliche Maßnahmen geltend zu machen.
(5) Soweit mehrere Teilnehmer gemeinsam einen Schaden verursachen, haften diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften als Gesamtschuldner.
(6) Der Betreiber ist berechtigt, beschädigte oder zerstörte Gegenstände durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder reparieren zu lassen und die hierfür erforderlichen Kosten geltend zu machen.
(7) Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Betreibers bleiben unberührt.
(8) Normale Abnutzung, gewöhnlicher Verschleiß sowie Schäden, die trotz vertragsgemäßer Nutzung entstehen und vom Teilnehmer nicht zu vertreten sind, begründen keine Haftung des Teilnehmers.
- 13 Haftung des Betreibers
(1) Der Betreiber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Betreiber unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Betreiber nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist eine Haftung des Betreibers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Der Betreiber übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, Kleidung, Wertgegenstände oder sonstiges Eigentum der Teilnehmer, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(6) Der Betreiber haftet nicht für Beeinträchtigungen oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, technische Störungen außerhalb seines Einflussbereichs oder sonstige nicht von ihm zu vertretende Umstände verursacht werden.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
(8) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
- 14 Technische Störungen, höhere Gewalt und Leistungshindernisse
(1) Der Betreiber ist berechtigt, Veranstaltungen, Buchungen oder einzelne Leistungen abzusagen, zu verschieben, zu unterbrechen oder anzupassen, soweit dies aufgrund technischer Störungen, Sicherheitsgründen oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände erforderlich ist.
(2) Als Leistungshindernisse im Sinne dieser Vorschrift gelten insbesondere:
a) technische Defekte,
b) Stromausfälle,
c) Netzwerk- oder Internetausfälle,
d) Feuer, Wasserschäden oder sonstige Gebäudeschäden,
e) behördliche Anordnungen,
f) Naturereignisse,
g) Streiks,
h) Krankheitsausfälle von Mitarbeitern,
i) sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Betreibers liegen.
(3) Der Betreiber wird sich bemühen, betroffene Kunden unverzüglich über Ausfälle, Änderungen oder Unterbrechungen zu informieren.
(4) Kann eine gebuchte Leistung aufgrund eines Umstandes gemäß Absatz 1 nicht durchgeführt werden, kann der Betreiber nach eigener Wahl:
a) einen Ersatztermin anbieten,
b) eine gleichwertige Ersatzleistung anbieten,
c) bereits geleistete Zahlungen erstatten oder
d) eine Gutschrift ausstellen.
(5) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verdienstausfall-, Folgeschäden oder sonstigen Aufwendungen, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Vorübergehende technische Störungen, die den Spiel- oder Veranstaltungsablauf nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, Schadensersatz oder Minderung des Entgelts.
(7) Muss eine Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aufgrund technischer Defekte vorzeitig beendet werden, entscheidet der Betreiber nach billigem Ermessen über Ersatzleistungen, Teilgutschriften, Ersatztermine oder Erstattungen.
(8) Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
- 15 Besondere Regelungen für Horror-, Intensiv- und Spezialerlebnisse
(1) Einzelne Angebote des Betreibers können besondere Belastungen oder Eindrücke beinhalten. Hierzu zählen insbesondere Dunkelheit, enge Räume, Nebel, Licht- und Soundeffekte, Schreckelemente, intensive Atmosphäre, körperliche Aktivitäten, psychische Belastungen oder vergleichbare Effekte.
(2) Teilnehmer sind verpflichtet, sich vor der Buchung über die Eigenschaften und Teilnahmevoraussetzungen des jeweiligen Angebots zu informieren.
(3) Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung.
(4) Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Epilepsie, schweren Angststörungen, Panikstörungen, Klaustrophobie, Schwangerschaft oder vergleichbaren Beeinträchtigungen, sollten vor einer Teilnahme prüfen, ob das jeweilige Angebot für sie geeignet ist.
(5) Für einzelne Angebote können besondere Altersvorgaben gelten. Die jeweils gültigen Altersvorgaben ergeben sich aus der Angebotsbeschreibung, dem Buchungsprozess oder den Informationen vor Ort.
(6) Unterschreitet ein minderjähriger Teilnehmer die für ein Angebot vorgesehene Altersvorgabe, ist eine ausdrückliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Zustimmung begründet keinen Anspruch auf Teilnahme. Über Ausnahmen entscheidet der Betreiber nach eigenem Ermessen.
(7) Der Betreiber ist berechtigt, Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Zweifel an der körperlichen, psychischen oder altersbedingten Eignung für das jeweilige Angebot bestehen.
(8) Teilnehmer können ein Angebot jederzeit freiwillig abbrechen. Ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung des Buchungspreises besteht hierdurch nicht.
(9) Soweit für einzelne Angebote zusätzliche Teilnahmebedingungen gelten, gehen diese den allgemeinen Regelungen dieser AGB vor.
(10) Der Betreiber ist berechtigt, für einzelne Angebote strengere Altersgrenzen, Sicherheitsanforderungen oder Teilnahmevoraussetzungen festzulegen als in diesen AGB vorgesehen.
- 16 Firmenevents, Gruppenveranstaltungen und Sonderbuchungen
(1) Für Firmenevents, Gruppenveranstaltungen, Exklusivbuchungen, Veranstaltungen mit Catering sowie sonstige individuell vereinbarte Leistungen können ergänzende Vereinbarungen, Angebote oder Auftragsbestätigungen gelten. Diese gehen im Falle von Widersprüchen den allgemeinen Regelungen dieser AGB vor.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen. Hierzu zählen insbesondere Teilnehmerzahlen, Zeitpläne, Ansprechpartner sowie besondere Anforderungen.
(3) Änderungen der Teilnehmerzahl sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Der Betreiber ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen und Preise entsprechend anzupassen.
(4) Der Betreiber ist berechtigt, bei Veranstaltungen eine angemessene Vorauszahlung oder Anzahlung zu verlangen. Die Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(5) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten für Veranstaltungen mit einem Auftragswert von mindestens 1.000,00 € folgende Stornierungsbedingungen:
- a) bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
- b) 29 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Auftragswertes
- c) 13 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Auftragswertes
- d) 6 bis 2 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des vereinbarten Auftragswertes
- e) weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Auftragswertes
(6) Bereits entstandene Fremdkosten, insbesondere für Catering, Technik, externe Dienstleister, Künstler, Veranstaltungsflächen oder sonstige speziell für die Veranstaltung beauftragte Leistungen, sind unabhängig von den vorstehenden Stornierungsregelungen vom Kunden zu ersetzen, soweit diese Kosten dem Betreiber tatsächlich entstanden sind.
(7) Umbuchungen von Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung des Betreibers. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
(8) Der Betreiber ist berechtigt, bei Umbuchungen von Veranstaltungen die Erstattung bereits entstandener Kosten sowie eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen.
(9) Der Betreiber ist berechtigt, Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen, bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder bei erheblichen Störungen abzubrechen. In diesem Fall gelten die Regelungen des § 10 dieser AGB.
(10) Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Betreibers bleiben unberührt.
- 17 Datenschutz und Videoüberwachung
(1) Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
(2) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Betreibers.
(3) Zur Gewährleistung der Sicherheit von Teilnehmern, Mitarbeitern, Anlagen und Spielabläufen können einzelne Bereiche der Betriebsräume videoüberwacht werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Die Videoüberwachung dient insbesondere der:
a) Gewährleistung der Sicherheit von Teilnehmern und Mitarbeitern,
b) Unterstützung der Spielbetreuung,
c) Verhinderung und Aufklärung von Schäden, Missbrauch oder sicherheitsrelevanten Vorfällen,
d) Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs der angebotenen Leistungen.
(5) Die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Informationspflichten sowie Hinweise zur Videoüberwachung werden vor Ort und/oder in der Datenschutzerklärung bereitgestellt.
(6) Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung, Speicherdauer, Betroffenenrechten und Ansprechpartnern ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Betreibers.
- 18 Geistiges Eigentum und Schutz der Spielinhalte
(1) Sämtliche Spielkonzepte, Rätsel, Aufgaben, Geschichten, Designs, Grafiken, Texte, Fotos, Videos, Tonaufnahmen, Software, technische Entwicklungen sowie sonstige Inhalte des Betreibers sind urheberrechtlich, markenrechtlich oder anderweitig gesetzlich geschützt oder können entsprechenden Schutzrechten unterliegen.
(2) Die Teilnahme an einer Veranstaltung oder die Buchung einer Leistung begründet keinerlei Rechte an den Spielinhalten oder sonstigen Schutzrechten des Betreibers.
(3) Es ist untersagt, Spielkonzepte, Rätsel, Lösungen, Handlungsabläufe, technische Umsetzungen oder wesentliche Bestandteile der angebotenen Leistungen ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, gewerblich zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich erlaubt ist.
(4) Die Anfertigung von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen sowie deren Nutzung richtet sich nach § 11 dieser AGB.
(5) Die Verwendung von Marken, Logos, Firmennamen, Bildern, Grafiken oder sonstigen Kennzeichen des Betreibers bedarf der vorherigen Zustimmung des Betreibers.
(6) Gesetzliche Ansprüche des Betreibers aufgrund von Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder sonstigen Schutzrechten bleiben unberührt.
- 19 Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese ist unter folgender Internetadresse erreichbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
(2) Der Betreiber ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
(3) Unberührt bleiben die Rechte der Parteien, ihre Ansprüche vor den zuständigen Gerichten geltend zu machen.
- 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(3) An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
(5) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Betreibers. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
(6) Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Betreiber und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
- 21 Standortübergreifende Leistungen und Partnerunternehmen
(1) Der Betreiber ist berechtigt, einzelne Leistungen selbst oder durch verbundene Unternehmen, Kooperationspartner oder beauftragte Dritte durchführen zu lassen.
(2) Buchungen, Gutscheine, Rabatte, Aktionsangebote oder sonstige Leistungen gelten ausschließlich für die jeweils angegebenen Standorte, Gesellschaften oder Angebote, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder beworben wird.
(3) Der Betreiber ist berechtigt, standortübergreifende Angebote, gemeinsame Aktionen, Gutscheinsysteme, Bonusprogramme oder sonstige Kooperationen einzuführen. Umfang und Bedingungen ergeben sich aus den jeweiligen Angebotsbedingungen.
(4) Soweit Leistungen durch andere Gesellschaften oder Kooperationspartner erbracht werden, kommt der Vertrag mit dem jeweils in der Buchungsbestätigung, Rechnung, Auftragsbestätigung oder dem jeweiligen Angebot angegebenen Leistungserbringer zustande.
(5) Eine gemeinsame Haftung mehrerer Gesellschaften oder Kooperationspartner besteht nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.
(6) Weitergehende gesetzliche Rechte der Kunden bleiben unberührt.
- 22 Verspätung
(1) Erscheinen Teilnehmer verspätet und wünschen dennoch die Durchführung der gebuchten Spiel- oder Veranstaltungsdauer in vollem Umfang, kann der Betreiber einer entsprechenden Verlängerung nach Verfügbarkeit und betrieblicher Möglichkeit zustimmen.
(2) Für hierdurch entstehende zusätzliche Betreuungs- und Personalkosten kann der Betreiber ein Zusatzentgelt in Höhe von 6,00 € je angefangene 15 Minuten Verlängerung erheben.
(3) Ein Anspruch auf Verlängerung der gebuchten Spiel- oder Veranstaltungsdauer besteht nicht. Der Betreiber entscheidet hierüber nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung des weiteren Betriebsablaufs und nachfolgender Buchungen.

